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Projektübersicht

Unter Berücksichtigung modernster Technologien plant die KEZO einen zeitgemässen Ersatzneubau. Dieser Neubau soll im östlichen Bereich des KEZO-Areals – auf dem heutigen Einfahrtsbereich und dem Personalparkplatz – erstellt werden.
Die Planungs- und Bauzeit ist auf rund sieben Jahre veranschlagt. Die Realisierung wird unter laufendem Betrieb der heutigen Anlage erfolgen. Die Entsorgungssicherheit ist dadurch auch während der Bauzeit jederzeit gewährleistet. Nach der Inbetriebnahme des Neubaus wird die heutige Anlage teilweise zurückgebaut.

Eine Sanierung der bestehenden Anlage ist aufgrund ihres baulichen Zustands sowie der geplanten Reduktion der Verwertungskapazität nicht sinnvoll. Gemäss der kantonalen Kapazitätsplanung sind der KEZO künftig nicht mehr 190'000 Tonnen pro Jahr, sondern nur noch 120'000 Tonnen pro Jahr zugewiesen. Für die Verbandsgemeinden der KEZO und ihren Siedlungsabfall ist die Entsorgungssicherheit weiterhin garantiert.


Projektkosten

Gemäss einer aktuellen Grobkostenschätzung rechnet die KEZO mit Realisierungskosten von rund 300 Millionen Franken, +/- 20 %, inklusive CO2-Abscheidung und Teilrückbau. Die Finanzierung der Neuanlage erfolgt über Rückstellungen und Fremdkapital. Es werden weder Steuergelder noch Einlagen der Verbandsgemeinden benötigt.


Planungsprozess und Zeitplan

Die KEZO gehört dem Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland. Dieser Verband besteht aus 36 politischen Gemeinden. Im Mai 2021 hat die Delegiertenversammlung einem Kredit in der Höhe von 670’000 Franken für die strategische Planung des KEZO-Neubaus zugestimmt. Im Rahmen dieser aktuellen Phase werden die Bedürfnisse abgeklärt, grundsätzliche Ziele und Rahmenbedingungen definiert sowie die Projektorganisation erarbeitet. Der Einbezug diverser Anspruchsgruppen wie z.B. Behörden, Standortgemeinde Hinwil und Umweltverbänden haben im Plangsprozess einen hohen Stellenwert.

Am 19. Mai 2022 stimmten die Delegierten des Zweckverbands über einen weiteren Projektierungskredit, für die Vorstudie und Teile des Vorprojektes, ab. Das Bauprojekt wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in den Verbandsgemeinden gemäss heutiger Planung im Oktober 2023 zur Abstimmung vorgelegt.


Projektorganisation